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Aufklärungspflicht des Vermieters nach Fenstersanierung
Durch eine mangelhafte Information des Mieters hat der Vermieter zumindest ein Mitverschulden von 50 % an der Schimmelbildung, wenn er den Mieter nicht zur Änderung seines Lüftungsverhaltens nach Einbau neuer Fenster aufgefordert hat
LG Berlin 65 S 94/99, GE 2000, 124
